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 Immobilien- Kauf in Spanien

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 Erfahrungsbericht eines deutschen Bauunternehmers an der Costa Blanca

Verfasst von Elite Costa S.L.
Veröffentlicht: 2008-05-28 10:35:36.577

Wer möchte nicht eine schöne Finca oder ein schickes Ferienhaus in Spanien besitzen! Noch immer ungebrochen ist das Interesse an Immobilien in Spanien. Viele Firmen bieten ihre Hilfe bei der Umsetzung an, sei es ein neues Haus zu bauen oder eine neue Wohnung zu erwerben oder zu mieten. Ich sollte diesen Traum meines Anwalts realisieren, sein neu erworbener Haus-Spanien-Traum umbauen. Er hatte das Objekt seiner Begierde bereits gekauft und war voller Stolz. Nun, ein ca 20 Jahre altes Haus am Nordhang eines elitären Orts an der Costa Blanca. Voller Nässe, voller sichtbarer und nicht-sichtbarer Schäden, voller nicht-sichtbaren Kosten.

 http://www.hollweb.de/dokumente/38199/Erfahrungsbericht%20eines%20deutschen%20Bauunternehmers%20an%20der%20Costa%20Blanca.doc

Immobilienkauf in Spanien

Nach spanischem Recht besteht beim Kauf einer Immobilie kein Formzwang. Selbst mündliche Kaufverträge können zulässig und rechtswirksam sein. Schwierig wird es sein, einen Zeugen für einen solchen mündlichen Kaufvertrag zu haben.
Die Regel in Spanien sonst bildet der Abschluß eines contrato privado, eines privatschriftlichen Kaufvertrages. Passen Sie hier auf. Diese Variante beherbergt viel kriminelle Energie, es werden vorab Gebühren in schwindelnder Höhe verlangt bis zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.
 Rat:
Zahlen Sie nichts, warten Sie auf den notariellen Kaufvertrag, reservieren Sie nur in Ihrer Muttersprache, haben Sie Geduld, unterschreiben Sie und verpflichten Sie sich zu nichts. Die Sonne und das Meer und der gut angezogene Immobilienvertreter , bei spanischem Wein und gutem Essen und mediterranem Ambiente produzieren Sie viel Glaubensvorschuss von Ihrer Seite. Immobilienhaie produzieren nach diesen Annehmlichkeiten Zeitnot. Lassen Sie sich nicht einwickeln. Besser eine kleine Not als die grosse Not: das angezahlte Geld ist weg. Uneinklagbar
 
Besser:
Notarieller Kaufvertrag
Das Eigentum erhält der Käufer durch Übergabe der escritura publica de compraventa, des notariellen Kaufvertrages. Diese öffentliche Form des Vertrages ist Voraussetzung für die Eintragung im registro de la propiedad, dem Grundbuch.

Leider ist Normalität, dass dem notariellem Kaufvertrag eine privatrechtliche Reservierungsvereinbarung vorangeht.
Mit dem privatschriftlichen Vereinbarung werden alle wesentlichen,den Kauf betreffenden Regelungen vereinbart. Insbesondere wird der Zeitpunkt festgelegt, bis wann spätestens die escritura publica de compraventa ausgefertigt und damit der Besitz übergeben werden soll.
Anzahlung
Gleichzeitig mit Abschluß des privatschriftlichen Kaufvertrages oder Reservierungsvereinbarung wird eine Anzahlung verlangt.
Üblich sind zehn Prozent des Kaufpreises.
Kommentar: Seien Sie verhandlungsstark, der Notartermin kann kurzfristig vereinbart werden, die notwendige Steuernummer zum Kauf der Immobilie (NIE-Nummer) können Sie auch in Deutschland beantragen. 2-3 Wochen sind üblich, eher 4 Wochen. Zahlen Sie erst , wenn im Notartermin alle vereinbarten Bedingungen protokolliert worden sind und Sie eine werthaltige Copie des Vertrages in Ihren Händen haben... Falls Sie nicht spanisch sprechen: Leisten Sie sich einen unabhängigen Dolmetscher. Der Makler bedeutet Partei.... gegen Sie...vertrauen Sie ihm nicht...

Üblicherweise wird die Zeit zwischen Abschluß des privatschriftlichen Vertrages und der notariellen Beurkundung genutzt, um gegebenenfalls die Finanzierung zu besorgen.
Jedoch besteht in der Regel keine Eile und keine Verpflichtung dazu. So können Sie sich mit dem Objekt anfreunden und der Kaufpreis sollte ja eh Ihrer Schuhgrösse entsprechen. Grenzfinanzierungen bedürfen eh einer besonderen Behandlung.
Sie wissen also schon vorher, wie Sie sich finanziell gebären wollen...
 
Um sicher zu sein, daß Sie als Rechtsnachfolger nicht für die Schulden des Vorbesitzers aufkommen müssen, wird die Vorlage des Vorjahresbelegs der Grundsteuer (IBI) und die der Gemeindeabgaben verlangt..

Notartermin und Grundbuch
Drei Tage vor der notariellen Beurkundung fordert der Notar einen Grundbuchauszug an. Mit der Übersetzung des Grundbuchauszuges wird die Immobilie für fünf Tage gesperrt.
Würde ein anderer Notar zu dieser Zeit für die gleiche Immobilie ebenfalls einen Grundbuchauszug anfordern, wird dies vom Register mit entsprechendem Hinweis abgelehnt.
Beim Notartermin müssen sich Käufer als auch Verkäufer ausweisen. Daraufhin verliest der Notar die vorbereitete Urkunde und vermerkt, daß der Kaufpreis entweder vor der Unterschrift der escritura gezahlt wurde oder in diesem Augenblick erbracht wird.
Am gleichen Tage noch sendet der Notar eine Mitteilung über den Kaufvertrag an das Grundbuchamt. Eine Ausfertigung der escritura reicht er dann zur Eintragung im registro de la propiedad nach.

 
Die Grundregel lautet: Der Käufer zahlt alles. Auch wenn das Gesetz besagt, daß Käufer und Verkäufer sich über die Kosten einigen müssen.
 

Dies gilt auch für die plusvalia, die Wertzuwachssteuer. Auch hier besagt das Gesetz, daß der Verkäufer diese Steuer zu tragen hat, sofern dieser Punkt nicht ausdrücklich verhandelt wurde. Die Erwerbsnebenkosten in Höhe von zehn Prozent sind in den Kaufpreis einzukalkulieren.
 
Welche Steuern fallen beim Kauf an?

Neben der oben erwähnten plusvalia fällt eine weitere Steuer an:
1.Beim Kauf von Privatpersonen (2. Handobjekte) fällt die transmisiones patrimoniales, die Grunderwerbssteuer, in Höhe von sieben Prozent;
2. beim Kauf vom Bauträger (Neubau) die impuesto valor añadido (IVA), die Mehrwertsteuer, in Höhe von sieben Prozent. 
 
Die Erwerbskosten, bezogen auf den beurkundeten Kaufpreis, setzen sich wie folgt zusammen:
Grunderwerbssteuer
7 % oder IVA. 7 %
Notar- u. Eintragungsgebühren 1 bis 1,5 %

Die jährlichen Folgekosten, bezogen auf den Urkundenwert der Immobilie, setzen sich wie folgt zusammen:
Vermögenssteuer 0,2 %
Einkommenssteuer 0,5 %
Grundsteuer 0,4 bis 0,8 % (abhängig vom jeweiligen Objekt und vom Katasteramt)